
Hanau bekommt aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur des Bundes 51.849.014 Euro. Das teilte das Land Hessen mit. Die Mittel werden über das Land an die Kommunen weitergeleitet. Eine weitere Auszahlung ist voraussichtlich für 2029 vorgesehen, die Höhe dieser zweiten Tranche steht noch nicht fest.
Höhe und Verteilung der Mittel
Das Sondervermögen sieht für hessische Kommunen insgesamt 4,7 Milliarden Euro vor. Davon werden zunächst drei Milliarden Euro verteilt; rund 1,7 Milliarden Euro sollen voraussichtlich 2029 anhand dann aktueller Einwohner- und Finanzkraftdaten zugewiesen werden. Für Hanau ist aus der jetzt ausgezahlten ersten Tranche der Betrag von 51.849.014 Euro vorgesehen.
Nach Berechnungen der Stadt und des Hessischen Städtetages hätte Hanau als kreisangehörige Sonderstatusstadt nur mit einem Kontingent von etwa 35 bis 36 Millionen Euro rechnen können. Durch die Kreisfreiheit ergibt sich damit ein zusätzliches Volumen von ungefähr 16 Millionen Euro, das die Stadt nun für Investitionen zur Verfügung hat.
Verwendungszweck und Spielraum für Investitionen
Die Mittel aus dem Sondervermögen können Kommunen vergleichsweise unbürokratisch und ohne Förderrichtlinie für zentrale Infrastrukturbereiche einsetzen. Genannt werden unter anderem Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, Verkehr und Städtebau, technische Infrastruktur, Bevölkerungsschutz sowie Sport, Gesundheit und Pflege. Oberbürgermeister Claus Kaminsky betont, dass diese Flexibilität angesichts hoher Investitionsbedarfe und angespannter Haushalte ein Vorteil sei. Er sieht die Mittel als Möglichkeit, gezielt dort zu investieren, wo in Hanau der Bedarf am größten ist.
Kreisfreiheit, Zuständigkeiten und nächster Schritt
Hanau ist seit dem 1. Januar 2026 offiziell kreisfrei. Mit dem Status übernimmt die Stadt zusätzliche Zuständigkeiten, etwa in den Bereichen Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz sowie Umwelt- und Schutzaufgaben. Nach Angaben der Stadt ermöglicht die Kreisfreiheit eine stärkere Eigenständigkeit und direkte Verantwortung für kommunale Politikfelder.
Das zur Umsetzung erforderliche Landesgesetz soll nach Angaben der Stadt voraussichtlich im Frühjahr 2026 vom Hessischen Landtag verabschiedet werden. Unabhängig davon kann Hanau bereits mit der konkreten Planung der vorgesehenen Investitionsvorhaben beginnen, heißt es aus dem Rathaus.
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