
Der Landkreis Groß-Gerau hat die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Kreisgebiet untersagt. Die Verfügung gilt sofort und längstens bis zum 31. Oktober 2026. Als Begründung nennt die Verwaltung anhaltende Trockenheit, deutlich gesunkene Pegelstände und einen stetig fallenden Grundwasserstand. Zudem belaste die Hitze Gewässer thermisch, wodurch die Lebensbedingungen für Fische und andere Organismen gefährdet seien.
Umfang des Verbots und Ausnahmen
Die Allgemeinverfügung untersagt die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen im Kreisgebiet. Ausgenommen bleiben Entnahmen aus den Flüssen Rhein und Main. Der Landkreis erklärt, dass die derzeitige Wassermenge in diesen großen Flüssen kleinere Entnahmen noch zulasse. Ebenfalls ausgenommen sind Kiesseen mit Grundwasseranschluss.
Kontrolle und Sanktionen
Die Einhaltung des Verbots wird durch die zuständigen Behörden überwacht. Auf Verstöße weist der Landkreis mit Verweis auf das Hessische Wassergesetz hin. Nach § 73 Absatz 1 Nummer 1 HWG können Bußgelder bis zu 100 000 Euro verhängt werden.
Empfehlungen für private Wassernutzer
Der Kreis rät dazu, die Entnahme von Grundwasser deutlich zu reduzieren. Gartenbesitzer sollten möglichst morgens gießen, dann sei es am kühlsten und Pflanzen könnten das Wasser besser aufnehmen. Es werde empfohlen, nur den Boden zu wässern und nicht die gesamte Pflanze. Maßnahmen wie Hacken, Mulchen und eine geschlossene Vegetationsdecke verringerten die Verdunstung.
Auf das Bewässern von Rasenflächen sollte verzichtet werden, da sich diese bei ausreichenden Niederschlägen erholen. Zur Wassereinsparung werden alternative Maßnahmen vorgeschlagen, etwa das Gießen von Balkon und Zimmerpflanzen mit Wasser, das beim Waschen von Gemüse anfällt. Das Auffüllen von Pools wird möglichst nicht empfohlen. Poolwasser muss über Abwasserkanäle entsorgt werden. Wo das nicht möglich ist, sollten sich Bürgerinnen und Bürger mit der Unteren Wasserbehörde abstimmen.
Hintergrund
Nach Angaben der Verwaltung haben hohe Temperaturen und ausbleibender Niederschlag die Wasserkörper im Kreis deutlich beeinträchtigt. Die Kombination aus geringem Zufluss und thermischer Belastung verschlechtere die Lebensbedingungen für Wasserorganismen. Eine langfristige Änderung der Lage sei derzeit nicht absehbar, weshalb die Verfügung als Vorsorgemaßnahme gegen eine weitere Verschlechterung der Gewässerzustände erlassen wurde.
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