
Seit dem 7. Februar gelten höhere Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Antragstellerinnen und Antragsteller, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, zahlen künftig 46 Euro statt 37 Euro. Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, steigt die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro.
Was sich für Antragsteller ändert
Die neuen Sätze treten sofort in Kraft und betreffen die regulären Ausweise für unterschiedliche Altersgruppen. Die Anpassung erhöht den Preis für erwachsene Antragstellende um 9 Euro. Für jüngere Antragstellende liegt die Erhöhung bei 4,80 Euro. Kommunen und Meldebehörden sind gehalten, diese Beträge bei neuen Anträgen zu berechnen.
Rechtsgrundlage und Begründung
Die Gebührenerhöhung wurde durch eine Verordnung des Bundesministeriums des Innern festgelegt. Dem Erlass hatte zuvor der Bundesrat zugestimmt. Als Begründung nennt das Ministerium gestiegene Herstellungskosten der Ausweise, einen höheren Verwaltungsaufwand, neue Sicherheitsstandards sowie den Ausbau digitaler Prozesse.
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