
Die Stadt Dreieich hat vor dem Jahreswechsel an die geltenden Regeln für das Abbrennen von Feuerwerk erinnert und vor allem zur Rücksichtnahme aufgerufen. Besonders geschützt sind Kirchen, Krankenhäuser, Kinder und Altenheime sowie historisch bedeutsame Fachwerkviertel. Darüber hinaus bittet die Verwaltung um Vorsicht in der Nähe von Tierunterkünften und Naturschutzgebieten.
Wo Feuerwerk nicht erlaubt ist
Nach Angaben der Stadt ist das Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen ohne Ausnahme gesetzlich verboten. Auch in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern darf kein Feuerwerk gezündet werden. Diese Vorgaben bestehen bereits seit vielen Jahren und dienen der Gefahrenabwehr.
Schutz der Dreieichenhainer Altstadt und historischer Gebäude
Die Stadtverwaltung hebt die besondere Schutzbedürftigkeit der Dreieichenhainer Altstadt hervor. Erster Stadtrat Holger Dechert verwies darauf, dass Feuer durch Feuerwerk nicht nur die dort wohnenden Menschen gefährden könne, sondern auch unschätzbare ideelle und materielle Werte zerstören würde. Die liebevoll restaurierten Fachwerkhäuser und das charakteristische Ambiente sollten erhalten bleiben.
Appell an Rücksicht gegenüber Tieren und Bewohnern
Die Stadt bittet darüber hinaus um Rücksichtnahme auf Tiere und auf Bewohnerinnen und Bewohner in den betroffenen Gebieten. Insbesondere im Umfeld entsprechender Gebäude, Höfe und Anlagen sowie rund um das Tierheim und in Naturschutzgebieten sollten Feuerwerk und Knallkörper vermieden werden. Die Verwaltung betont, dass es primär um Sensibilisierung und Schutz von Menschen, Tieren und Gebäuden gehe und nicht vorrangig um ordnungsrechtliche Maßnahmen.
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