
Die Stadt Hanau hat wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit das Grillen und das Abbrennen von Lagerfeuern in öffentlichen Anlagen untersagt. Das Verbot betrifft auch das Mainufer innerhalb des Stadtgebiets, entsprechende Hinweisschilder sind vor Ort angebracht.
Verbot und erlaubte Orte
Nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt ist das Grillen und Entzünden von Lagerfeuern in öffentlichen Anlagen nur auf ausgewiesenen Grillplätzen zulässig. In Hanau gibt es derzeit zwei solche Plätze: an der Klosterruine Wolfgang und an der Barbarossaquelle.
Keine Vergabe in den Sommermonaten
Die Stadt macht deutlich, dass diese beiden Grillplätze in den Monaten Juni bis August grundsätzlich nicht vergeben werden. Damit besteht aktuell keine legale Möglichkeit, in öffentlichen Anlagen zu grillen oder Lagerfeuer zu entzünden.
Begründung und Folgen
Die aktuelle Wetterlage mit hohen Temperaturen und anhaltender Trockenheit erhöhe das Brandrisiko erheblich, heißt es aus der Verwaltung. Bereits ein Funke oder nicht vollständig abgelöschte Grillkohle könne ausreichen, um trockenes Gras oder Gehölz in Brand zu setzen. Die Regelung ziele darauf ab, die öffentlichen Grünflächen und die dort lebenden Tiere zu schützen und Gefahren für Bevölkerung und Einsatzkräfte zu vermeiden.
Praktisch bedeutet das Verbot, dass Bürgerinnen und Bürger in Hanau während der genannten Zeiträume auf das Grillen in öffentlichen Parks und am Mainufer verzichten müssen. Wer Hinweise zu erlaubten Grillplätzen oder zu örtlichen Hinweisschildern benötigt, findet diese Informationen an den betroffenen Anlagen.
Quelle anzeigen

