
Der Kreis Groß Gerau hat die seit Ende Oktober geltende Stallpflicht für Geflügel in Teilen aufgehoben. Grundlage für die Entscheidung ist nach Angaben des Veterinäramts die seit dem letzten Nachweis der Vogelgrippe erreichte Karenzzeit sowie die insgesamt Beruhigung der Lage in Deutschland.
Nachweise und Ausmaß des Ausbruchs
Ende Oktober 2025 waren im Kreisgebiet zwei Höckerschwäne und ein Silberreiher vom Hessischen Landeslabor positiv auf das Influenza A Virus vom Subtyp H5 getestet worden. Die Funde verteilten sich auf mehrere Kommunen, zudem wurden weitere tote Wasservögel entdeckt. Nach Angaben des Veterinäramts belief sich die Zahl der bislang im Kreis bestätigten Fälle auf 79 Tiere.
Der bislang letzte Fund stammt zwar vom 6. Dezember 2025, die verbindliche Diagnose erfolgte jedoch erst am 23. Dezember 2025 durch das Friedrich Löffler Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. Mit Ablauf der vorgeschriebenen Karenzzeit nach diesem letzten Befund beurteilt die Behörde die akute Gefährdung als geringer.
Aufhebung der Stallpflicht und rechtliche Lage
Die Allgemeinverfügung, mit der Anfang der Ausbreitung eine Stallpflicht und weitere Einschränkungen für Geflügelhalter im gesamten Kreisgebiet angeordnet worden waren, wird nun teilweise aufgehoben. Konkret kann nach Mitteilung des Veterinäramts die Pflicht zum Aufstallen entfallen. Andere Auflagen aus der Verfügung sind von der teilweisen Aufhebung nicht automatisch betroffen, soweit dies die Behörde nicht ausdrücklich anordnet.
Folgen für Geflügelhalter
Für Hobbyhalter und gewerbliche Betriebe bedeutet die Aufhebung der Stallpflicht eine Erleichterung im Alltag. Die Behörde begründet die Maßnahme mit dem rückläufigen Infektionsgeschehen auf Landes und Bundesebene sowie dem Erreichen der erforderlichen Karenzzeit im Kreis. Detaillierte Hinweise zu verbleibenden Auflagen oder Verhaltensregeln wurden in der Pressemitteilung des Kreises nicht aufgeführt.
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